Beitragsordnung des FC Britannia 08 e. V.
Beitragsordnung des FC Britannia 08 Solingen gültig ab 01.01.2016
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Jugendabteilung
Beitrags-klasse: | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro 1/2 Jahr: | Beitragshöhe pro Jahr |
---|---|---|---|
01 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 60,00 € | - |
02 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 2. Kind | 24,50 € | - |
03 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 3. Kind | beitragsfrei | - |
01 - 03 | Pauschale Kunstrasen | 5,00 € | - |
01- 03 | Sportversicherung | 1,00 € |
- |
Seniorenabteilung
Beitrags-klasse: | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro 1/2 Jahr: | Beitragshöhe pro Jahr |
---|---|---|---|
01 | Erwachsene über 18 Jahre | 60,00 € | - |
02 | Ehrenmitglieder | frei | - |
06 | Auszubildende,Studenten, Schüler, Arbeitslose 3 | 30,00 € | - |
07 | passive Mitglieder | - | 65,00 € |
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 müssen beantragt, die Begründung mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06.
4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
5. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 Euro.
6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.
7. Abmeldungen sind zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres möglich.
8. Die Beitrags, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
Jugendabteilung:
Bank: Stadt-Sparkasse Solingen
IBAN: DE76 3425 0000 0000 535070
BIC: SOLSDE33XXX
Seniorenabteilung:
Bank: Stadt-Sparkasse Solingen
IBAN: DE84342500000000041681
BIC: SOLSDE33XXX
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.06. bzw. 31.12. des Jahres möglich.
Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.